Zuschüsse

Pflegekostenzuschuss von bis zu 4.180 € seit dem 01.01.2025 – auch für Treppenlifte
Ein Treppenlift ermöglicht vielen Menschen im Alter, ihre Mobilität zu erhalten und weiterhin selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Da die Anschaffung jedoch mit hohen Kosten verbunden sein kann, unterstützt die Pflegekasse seit dem 01.01.2025 mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro – vorausgesetzt, ein Pflegegrad liegt vor.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus beraten wir Sie ausführlich zu weiteren Fördermöglichkeiten und Finanzierungsoptionen.
Wann wird ein Treppenlift von der Pflegekasse bezuschusst?
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Treppenlifte zählen streng genommen nicht zu den klassischen Hilfsmitteln der Krankenkassen. Stattdessen erfolgt eine finanzielle Unterstützung über die Pflegekasse, die organisatorisch den Krankenkassen angegliedert ist – daher ist häufig von einem „Zuschuss der Krankenkasse“ die Rede.
Die zentrale Voraussetzung für den Zuschuss: Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen – dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Pflegegrad 1 oder 5 beträgt. Bezuschusst werden sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen neben Sitzliften auch Plattformlifte, Hublifte und Hauslifte gehören.
Wichtig ist zudem, dass der Einbau des Treppenlifts notwendig ist, um die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten oder die Pflege zu erleichtern. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass der Antrag vor dem Einbau gestellt und genehmigt wird – andernfalls kann eine Kostenübernahme abgelehnt werden.
Der Ablauf der Kostenübernahme im Überblick

Wir kümmern uns um die Erledigung des Antrags für Sie.
Nach erfolgreichem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse, in dem der bewilligte Zuschuss sowie alle Details zur Kostenübernahme aufgeführt sind. Bitte prüfen Sie diesen sorgfältig und wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihre Pflegekasse.
Treppenlift-Einbau nach Genehmigung
Liegt der Bewilligungsbescheid vor, kann der Einbau des Treppenlifts erfolgen. Achten Sie darauf, sämtliche Rechnungen und Belege aufzubewahren – sie dienen als Nachweis für die Durchführung der Maßnahme und die entstandenen Kosten.


Rechnungsnachweis einreichen und Zuschuss erhalten
Nach dem Einbau des Treppenlifts reichen Sie die Originalrechnungen bei Ihrer Pflegekasse ein. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Erstattung – bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme.